Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.12.1980 - 1 WF 170/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
EStG § 10; GVG § 23b
Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Abgrenzung der Familiensachen von den allgemeinen Zivilsachen. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 293
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78
Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.1980 - 1 WF 170/80
Der Zulässigkeit steht auch nicht § 281 Abs. 2 ZPO entgegen, denn diese Vorschrift bezieht sich nur auf die Verweisung zwischen verschiedenen Gerichten, nicht aber auf die Abgabe zwischen verschiedenen Spruchkörpern desselben Gerichts (BGH FamRZ 1978, 582 = BGHF 1, 105; 1978, 674, 675 = BGHF 1, 151). - BGH, 28.06.1978 - IV ZB 82/78
Zuständigkeit für Streitigkeiten, die rein vertragliche Unterhaltsvereinbarungen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.1980 - 1 WF 170/80
Der Zulässigkeit steht auch nicht § 281 Abs. 2 ZPO entgegen, denn diese Vorschrift bezieht sich nur auf die Verweisung zwischen verschiedenen Gerichten, nicht aber auf die Abgabe zwischen verschiedenen Spruchkörpern desselben Gerichts (BGH FamRZ 1978, 582 = BGHF 1, 105; 1978, 674, 675 = BGHF 1, 151). - OLG Koblenz, 27.05.1980 - 15 UF 63/80
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.1980 - 1 WF 170/80
Diese Prüfung führt zu der Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, weil das Familiengericht als zuständig anzusehen ist, denn das Klagebegehren "betrifft« die durch die Ehe der Parteien begründete gesetzliche Unterhaltspflicht iSd § 23b Abs. 1 S. 2 Nr. 6 GVG, vorliegend also eine Nebenpflicht aus dem unterhaltsrechtlichen Normengeflecht (vgl. auch OLG Koblenz FamRZ 1980, 791; AmtsG Ravensburg FamRZ 1980, 681).
- OLG Zweibrücken, 07.09.1987 - 2 AR 26/87
Familiensache; Erstattung; Realsplitting; Ehegatte; Steuern; Familiengericht
[§ 23 b Abs. 1 Satz 2 GVG] aufgeführten Verfahrensgegenstände; der Senat ist aber mit Kuch (FamRZ 1979, 562) sowie den OLGen Koblenz (FamRZ 1980, 791), Frankfurt (FamRZ 1981, 293) und Köln (FamRZ 1982, 383 [s. a. FamRZ 1986, 1111]) der Auffassung, daß die Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting gem. § 10 Abs. 1 [Nr. 1] EStG , die auf einer Nebenpflicht aus dem gesetzl. Unterhaltsverhältnis beruht (vgl. BGH, FamRZ 1983, 576, 577 [hier: I (166) 117 a]), so eng mit der gesetzl. Unterhaltspflicht zusammenhängt, daß darüber in mindestens entsprechender Anwendung des § 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 GVG die FamGerichte zu befinden haben. - OLG Bamberg, 02.12.1981 - 2 UF 248/81 Das Klagebegehren betrifft die durch die Ehe der Parteien begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, denn in dem Rechtsstreit sind Rechte und Pflichten zu beurteilen, die aus dieser gesetzlichen Unterhaltspflicht herrühren (vgl. OLG Koblenz FamRZ 1980, 791, 792; OLG Frankfurt FamRZ 1981, 293 f; Kuch, FamRZ 1979, 559 ff, 562); jedenfalls leitet der Kläger die von ihm angenommene Zustimmungsverpflichtung der Beklagten iSv § 10 Abs. 1 S. 1 EStG aus der gegenseitigen Unterhaltspflicht der Ehegatten ab.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.01.1981 - 2 UF 408/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 387; HausrVO § 8
Ehewohnung und Hausrat; Ausgleichszahlung und Aufrechnung in Hausratsteilungsverfahren. - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 293
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 30.06.1981 - 2 WF 221/81 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts (§§ 273 f BGB) ist mit dem Zweck des Hausratsverfahrens, das möglichst schnell die Rechtsverhältnisse am Hausrat, nicht aber auch an sonstigen Vermögensgegenständen regeln soll, grundsätzlich nicht vereinbar (vgl. BayObLG FamRZ 1961, 220; für den Fall der Scheidung BayObLG FamRZ 1975, 421;… Müller-Gindullis, aaO § 16 der 6. DVO zum EheG Rdn. 6;… Diederichsen in Palandt/, aaO Anh. zu § 1587p § 2 HausrVO Anm. 1; s. auch Entscheidung des Senats FamRZ 1981, 293).